Elektrokontrolle Preise AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Mai 2026

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen und Verträge im Bereich der elektrischen Kontrollen, die über die Webseite elektrokontrolle-preise.ch oder auf anderem Wege mit **Elektrokontrollen Siebenthal, Inhaber Sebastian Siebenthal** (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt), abgeschlossen werden.

2. Leistungsumfang und Flexi-Termine

Der Auftragnehmer führt unabhängige Elektrokontrollen gemäss der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) durch. Die angebotenen Pauschalpreise basieren auf der Vereinbarung von flexiblen Zeitfenstern. Der Kunde bestätigt bei der Anfrage, zeitlich flexibel zu sein; die verbindliche Zusage des Termins erfolgt durch den Auftragnehmer in der Regel bis zu 72 Stunden vor der Durchführung.

3. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, dem Kontrolleur zum vereinbarten Zeitpunkt freien Zugang zu allen elektrischen Anlagen und Räumlichkeiten zu gewähren. Empfindliche elektronische Geräte (wie PC, Router etc.) müssen vom Kunden vor der obligatorischen Isolationsmessung, welche einen kurzzeitigen Stromausfall erfordert, eigenverantwortlich vom Netz getrennt werden. Für Schäden aus unterlassener Netztrennung wird jede Haftung abgelehnt.

4. Berichterstattung und Sicherheitsnachweis (SiNa)

Nach erfolgter Kontrolle stellt der Auftragnehmer bei Mängelfreiheit den gesetzlichen Sicherheitsnachweis (SiNa) sowie das Mess- und Prüfprotokoll aus und leitet diese an den zuständigen Netzbetreiber weiter. Werden Mängel festgestellt, wird ein Mängelbericht erstellt. Die Behebung der Mängel erfolgt durch einen vom Kunden beauftragten Dritten (Elektroinstallateur).

5. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Rechnung ist innert 30 Tagen nach Erhalt zahlbar. Die Zahlungsfrist beginnt zu laufen, sobald der jeweilige Netzbetreiber (z.B. EWZ, EKZ, BKW, SAK etc.) den Erhalt der Kontrolldokumente bestätigt hat.

6. Haftung

Die Haftung für Schäden wird im gesetzlich zulässigen Rahmen wegbedungen, ausser bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit oder Absicht. Für die Betriebssicherheit besteht eine entsprechende Haftpflichtdeckung.

7. Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.