Elektrokontrolle Preise AGB

AGB Elektrokontrollen Siebenthal – Zusammenfassung

AGB Elektrokontrollen Siebenthal

Zusammenfassung – Version 1.4, Stand 22. November 2025

01 Geltungsbereich

Diese AGB regeln Verträge zwischen Elektrokontrollen Siebenthal («wir») und unseren Kundinnen und Kunden («Kunde») über Elektrosicherheitskontrollen und damit verbundene Dokumentations- und Zusatzleistungen.

Sie gelten, wenn der Kunde vor Vertragsschluss darauf hingewiesen wurde, sie einsehen konnte und zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen gehen vor. Textform umfasst insbesondere E-Mail.

02 Mitwirkungspflichten des Kunden und Haftungsausschluss für Endgeräte

A) Der Kunde bzw. die Verwaltung ist dafür verantwortlich, sämtliche elektrischen Endgeräte (insbesondere Kühlschränke, Gefriertruhen, Haushaltsgeräte, IT-Geräte, medizinische Geräte usw.) vor Beginn der Elektrokontrolle vom Netz zu trennen (Stecker ziehen bzw. Geräte ausschalten), sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.

B) Nach Abschluss der Kontrolle obliegt es allein dem Kunden bzw. der Verwaltung, sämtliche Endgeräte wieder ordnungsgemäss ans Netz anzuschliessen (Stecker einstecken bzw. Geräte wieder in Betrieb nehmen).

C) Die Elektrokontrollen Siebenthal übernimmt keine Verantwortung und keine Haftung für Schäden an Endgeräten, die während der Elektrokontrolle durch den Kunden bzw. die Verwaltung nicht vom Netz getrennt wurden oder die nach der Kontrolle nicht oder nicht rechtzeitig wieder angeschlossen wurden (z. B. Auftauen von Kühl-/Gefriergeräten, Datenverlust, Ausfall von Geräten).

D) Etwaige Ansprüche oder Reklamationen im Zusammenhang mit Endgeräten sind unverzüglich, spätestens jedoch am Tag der Kontrolle, bei der Elektrokontrollen Siebenthal schriftlich (z. B. per E-Mail) geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist erlöschen allfällige Ansprüche, soweit gesetzlich zulässig.

E) Die Elektrokontrollen Siebenthal haftet nur für Schäden, die sie selbst nachweisbar durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzlich verursacht hat. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, wird ausgeschlossen, soweit das Gesetz dies zulässt.

03 Rechtsgrundlagen und fachliche Grundlagen

Massgebend sind die bei der Leistungserbringung anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV), die behördlichen Vorgaben und die anerkannten Regeln der Technik.

Gesetzlich oder fachlich erforderliche Prüfungen werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.

04 Begriffe

  • «Kontrolle» – die gesetzlich und vertraglich erforderliche Prüfung elektrischer Installationen.
  • «Kontrollbericht / Mängelbericht» – dokumentiert Mängel und Abweichungen.
  • «Mess- und Prüfprotokoll» – dokumentiert Messungen und Prüfungen.
  • «Sicherheitsnachweis (SiNa)» – belegt die Sicherheit der bezeichneten Installation.
  • «Eigentümer» – die Eigentümerin oder der Eigentümer der Installation. Bevollmächtigte handeln im Rahmen ihrer Vollmacht.

05 Angebot, Vertragsschluss und Bindefrist

Offerten gelten, sofern nicht anders vermerkt, 30 Kalendertage ab Ausstellungsdatum. Ein Vertrag entsteht durch Annahme der Offerte oder eine übereinstimmende Auftrags- oder verbindliche Terminvereinbarung.

Er entsteht auch, wenn wir auf ausdrücklichen Kundenwunsch mit der vereinbarten Leistung beginnen. Eine blosse Anfrage begründet keinen Auftrag.

06 Leistungsumfang

Geschuldet sind die vereinbarten Kontroll- und Dokumentationsleistungen. Art und Umfang richten sich nach der Kontrollart und den anwendbaren fachlichen Anforderungen.

Planung, Projektierung, Installationsarbeiten, Reparaturen, Sanierungen und Mängelbehebung bedürfen einer ausdrücklichen, gesetzlich zulässigen Vereinbarung.

Ein Mängel- oder Kontrollbericht bei festgestellten Mängeln ist im Kontrollpreis enthalten. Eine Nachkontrolle nach fachgerechter Mängelbehebung ist, falls erforderlich, inklusive Anfahrt im Preis enthalten.

Bauliche Öffnungen und Freilegungen sind ohne besondere Vereinbarung nicht enthalten.

07 Beizug von Partnern und externen Kontrollorganen

Wir dürfen Mitarbeitende, Subunternehmen und externe Kontrollorgane («Partner») beiziehen, wählen sie sorgfältig aus und sorgen für erforderliche Instruktion und Koordination.

Partner müssen die erforderlichen Qualifikationen, Bewilligungen, gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen und Unabhängigkeitsanforderungen erfüllen. Wir bleiben Vertragspartner und Ansprechpartner.

08 Mitwirkungs- und Vorbereitungspflichten des Kunden

Der Kunde gewährleistet sicheren, ungehinderten Zugang zu relevanten Räumen, Verteilungen und Anlageteilen. Schlüssel, Zutrittsrechte, Begleitpersonen und vorhandene kontrollrelevante Unterlagen stellt er rechtzeitig bereit.

Bei Wohnungen und Stockwerkeigentum: Zählerraum und Hauptverteilung müssen zum vereinbarten Termin zugänglich und aufgeschlossen sein.

Bekannte Mängel, besondere Betriebsbedingungen und Anlagen, deren Stromversorgung nicht ohne Vorbereitung unterbrochen werden darf, sind uns vorgängig mitzuteilen.

09 Termine, Verschiebungen und Annulationen

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Bei Mitteilung mindestens 48 Stunden vor dem Termin sind Verschiebungen und vollständige Auftragsabsagen kostenlos.

Bei kurzfristigeren Änderungen, Nichterscheinen oder vergeblichen Terminen aus vom Kunden zu vertretenden Gründen können nachgewiesener verursachter Aufwand und gesetzlich ersatzfähiger Ausfall verrechnet werden.

Pauschalen oder besondere Ansätze gelten nur nach Vereinbarung vor Vertragsschluss. Zwingende Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben vorbehalten.

10 Preise und Zusatzaufwand

Preise sind Endpreise in Schweizer Franken. Es wird keine Mehrwertsteuer erhoben. Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise gemäss Offerte, Auftragsbestätigung oder einbezogener Preisliste.

Zusatzleistungen ausserhalb des Kontrollumfangs vereinbaren wir vor Ausführung mit Umfang und Preis oder Berechnungsgrundlage.

11 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innert 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Nach Fälligkeit setzen wir den Kunden durch Mahnung in Verzug. Ab Verzugseintritt beträgt der Verzugszins 5 % pro Jahr.

Mahngebühren setzen eine vor Vertragsschluss vereinbarte Höhe und gesetzliche Zulässigkeit voraus. Inkassokosten werden nicht pauschal überwälzt.

12 Durchführung der Kontrolle

Die Kontrolle beurteilt die Installation zum Kontrollzeitpunkt im vorgeschriebenen und vereinbarten Umfang. Sie beinhaltet keine Garantie für die unveränderte Sicherheit oder Funktionsfähigkeit zu einem späteren Zeitpunkt.

Notwendige, absehbare Stromunterbrüche stimmen wir mit dem Kunden ab. Er sichert Daten und empfindliche Geräte und bereitet kritische Anlagen und Prozesse vor.

Bei unmittelbarer und erheblicher Gefahr unterbrechen wir gemäss Art. 40 Abs. 1 NIV unverzüglich die Stromzufuhr zum gefährdenden Installationsteil.

13 Unabhängigkeit und gesetzliche Zulässigkeit

Für unabhängige Kontrollen gilt Art. 31 NIV: Wer an Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung beteiligt war, darf die dort genannten Kontrollen nicht übernehmen.

Bei Konflikten informieren wir unverzüglich und prüfen ein anderes berechtigtes Kontrollorgan. Ist gesetzeskonforme Ausführung unmöglich, wird der Auftrag nicht fortgeführt.

14 Kontrollbericht, Mess- und Prüfprotokoll, Sicherheitsnachweis

Berichte und Protokolle entsprechen der Kontrollart und den gesetzlichen Anforderungen. Einen SiNa stellen wir erst nach Abschluss der erforderlichen Prüfungen und bei erfüllten gesetzlichen Voraussetzungen aus.

Er betrifft den dokumentierten Umfang und Zustand der bezeichneten Installation zum Kontrollzeitpunkt und ersetzt weder Unterhalt noch spätere Pflichtkontrollen.

15 Mängelbehebung und Nachkontrollen

Der Eigentümer lässt Mängel unverzüglich und fristgerecht durch eine berechtigte, vom Kontrollorgan unabhängige Fachperson beheben. Er sorgt für deren schriftliche Bestätigung mit Datum und Unterschrift sowie die erforderlichen Mess- und Prüfunterlagen.

Ob eine Nachkontrolle vor Ort erforderlich ist, richtet sich nach Art und Umfang der Mängel sowie den fachlichen Anforderungen. Für die Behebung eigener Fehler verlangen wir keine Zusatzvergütung.

16 Mitwirkung bei Einreichungen und behördlichen Verfahren

Der Eigentümer bleibt für seine gesetzlichen Pflichten gegenüber Netzbetreiberin und ESTI verantwortlich. Aufforderungen und Fristen sind uns rechtzeitig mitzuteilen; Fristerstreckungen benötigen die Bestätigung der zuständigen Stelle.

Ist die Übermittlung der Kontrolldokumente an die Netzbetreiberin Bestandteil des vereinbarten Kontrollverfahrens, ist sie im Kontrollpreis enthalten.

17 Haftung

Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Personenschäden wird nicht beschränkt. Zwingende gesetzliche Haftung und die Grenzen nach Art. 100 und 101 OR gehen sämtlichen Beschränkungen vor.

Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung, soweit zulässig, auf direkte, vertragstypische Schäden beschränkt; indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangener Gewinn, Datenverluste und Betriebsunterbrüche sind ausgeschlossen.

Schäden an nicht fachgerecht angeschlossenen Geräten übernehmen wir nicht, vorbehaltlich der Regelungen in den AGB – siehe hierzu Abschnitt 02.

18 Datenschutz

Wir bearbeiten Personendaten vertraulich nach dem Datenschutzrecht und unserer Datenschutzerklärung.

19 Aufbewahrung von Unterlagen

Geschäfts- und Auftragsunterlagen bewahren wir gemäss gesetzlichen Pflichten auf. Unbegrenzte Archivierung oder jederzeitige Wiederbeschaffung wird nicht zugesichert.

20 Änderungen der AGB

Änderungen gelten für künftige Verträge. Für bestehende Verträge bleibt die vereinbarte Fassung massgebend, sofern nicht ausdrücklich eine neue einbezogen wird.

21 Salvatorische Klausel

Unwirksame Bestimmungen werden durch die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften ersetzt. Die übrigen Bestimmungen bleiben im gesetzlich zulässigen Umfang bestehen.

22 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt materielles Schweizer Recht. Gesetzliche Konsumentengerichtsstände und andere zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten. Im Übrigen ist, soweit zulässig, Zürich Gerichtsstand.

23 Kontakt

Elektrokontrollen Siebenthal
General-Wille-Strasse 19, 8002 Zürich
info@elektrokontrollen-siebenthal.ch